21. August 1917

MvR wird befohlen, nicht zu fliegen

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"Und als ob man drüben in den feindlichen Fliegerlagern selber gespürt hätte, daß mit dem Abschuß dieses Mannes (Dostler) ein gewaltiges Stück Arbeit geschafft sei, machten sie jetzt eine Kampfpause. Der Kommandeur der Flieger 4 schickt unverzüglich einen Befehl: "Gegner schont ersichtlich seine Fliegerkräfte. Gleiches muß auch bei uns während der Kampfpause, soweit irgend möglich, erfolgen. Ich weise auf Armeebefehl vom 12. 8. Ziffer II hin und bitte gegebenenfalls um Meldung, falls diesem Gesichtspunkte nicht genügend Rechnung getragen wird." Die Ziffer II betrifft den Rittmeister von Richthofen und macht ihn darauf aufmerksam, daß der Einsatz seiner Person nur dann zu erfolgen habe, wenn eine absolute Notwendigkeit bestehe."

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